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Ein einfacher Schutzzaun ist keine Absturzsicherung

Absturzsicherung: Sicher unterwegs in unterschiedlichen Höhen

Arbeiten in der Höhe sind mit besonderen Gefahren verbunden. In diesen Fällen sind Absturzsicherungen deshalb Pflicht. Das gilt auch für die Intralogistik. Aber was gilt eigentlich als Absturzsicherung, um Beschäftigte vor versehentlichen Abstürzen zu schützen?

Was ist eine Absturzsicherung?

Unter dem Begriff Absturzsicherung versteht man eine Vorrichtung, die Personen vor einem Absturz schützen soll. Sie sind deshalb in vielen Bereichen im Einsatz. Von der Feuerwehr über den Turnsport bis hin zu Lager und Logistik – in allen diesen Bereichen sollen Absturzsicherungen Personen und Fahrzeuge vor ungewollten Abstürzen schützen.

Absturzsicherungen in der Intralogistik

Auch in der Logistik sind Absturzsicherungen ein wichtiger Teil des Arbeitsschutzes für Mitarbeiter. Denn laut Gesetz muss ein Arbeitgeber auch hier die Sicherheit und körperliche Unversehrtheit von Beschäftigten gewährleisten. Schutzvorrichtungen sind deshalb in vielen Lagern bereits vorhanden. Sie müssen an Verkehrswegen wie etwa Rampen, Podesten oder Laufstegen, die mehr als einen Meter über dem Boden liegen oder an denen durch Vertiefungen beziehungsweise Öffnungen eine Absturzgefahr besteht, angebracht werden. Die europäische Norm EN ISO 14122-3 verlangt sogar eine Absturzsicherung ab einer Absturzhöhe von 50cm. Denn auch bei nur geringen Höhen können Abstürze schwerwiegende Folgen haben.

Ein einfacher Schutzzaun ist keine Absturzsicherung

Während auf Baustellen oder bei Dacharbeiten zum Schutz meist temporäre Absturzsicherungen wie Fallnetze genutzt werden oder Beschäftigte eine persönliche Schutzausrüstung (PSA) tragen, kommen in Lagern in der Regel fest verbaute Schutzzäune zum Einsatz. Dabei gilt: Schutzzäune müssen bestimmte Anforderungen erfüllen, um als Absturzsicherung genutzt werden zu können.

Ein einfacher Schutzzaun, der in erster Linie dazu dient, Personen von Maschinen oder Gefahrenstellen fernzuhalten, erfüllt diese Anforderungen nicht. Er verfügt zum Beispiel nicht über die notwendigen Verschraubungen, um der Stoßenergie standzuhalten, die entsteht, wenn ein Mitarbeiter gegen den Schutzzaun fällt.

Der Schutzzaun, also die trennende Schutzeinrichtung allein, gilt aus diesem Grund nicht als Absturzsicherung. Die trennende Schutzeinrichtung dient nur als Personenschutz gegen das Erreichen von Gefahrenstellen. Sie kann jedoch keine Absturzsicherung ersetzen (z.B. Geländer), da hier andere normative Vorgaben wie zum Beispiel die DIN EN ISO 14122-3 gelten.

Doppelter Schutz dank ECONFENCE® BASIC LINE Absturzsicherung

Tiemann hat deshalb die beiden Komponenten Schutzzaun und Absturzsicherung zusammengeführt und daraus die BASIC LINE Absturzsicherung entwickelt. Hierbei wurde das Geländerprinzip in die trennende Schutzeinrichtung integriert. Als erster zertifizierter Schutzzaun mit integrierter Absturzsicherung erfüllt die BASIC LINE Absturzsicherung dadurch einen doppelten Zweck. Zum einen dient sie nämlich als Absturzsicherung, zum anderen als Distanzschutzeinrichtung. Damit ist die ECONFENCE® BASIC LINE Absturzsicherung mehr als ein einfacher Schutzzaun und eine echte Innovation für die Intralogistik.

Das funktioniert, weil die Absturzsicherung auf der ECONFENCE® BASIC LINE von TIEMANN basiert. Der Schutzzaun dient als feststehende Trennung zwischen Personal und Gefahrenstellen an Maschinen oder Anlagen und bietet dadurch mehr Schutz für Mitarbeiter in Produktion und Lagerlogistik. Dank der rahmenlosen Gitterbauweise können Mitarbeiter nämlich nicht einfach durch den Zaun durchgreifen und sich im schlimmsten Fall verletzen. Durch die Erweiterung der ECONFENCE® BASIC LINE mit hochfesten Quertraversen und stabilen Fußleisten entsteht aus dem einfachen Schutzzaun nun aber auch eine Absturzsicherung für die Intralogistik. Dadurch ergibt sich ein doppelter Schutz für Mitarbeiter und Servicepersonal. Denn dank der Verstärkungen hält die ECONFENCE® BASIC LINE Absturzsicherung auch höheren Belastungen stand, um einen versehentlichen Absturz zu vermeiden. Gleichzeitig verhindert die bewährte Gitterbauweise von TIEMANN weiterhin das Erreichen von Gefahrenstellen an Maschinen oder Anlagen.

Die rahmenlose Elementbauweise ermöglicht zudem, das Schutzsystem individuell und den eigenen Anforderungen entsprechend anzupassen. Dadurch ergibt sich ein besonders flexibles Schutzzaunsystem, das Personal und Mitarbeiter gleich doppelt schützt.

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